↳ Specials bei Die Bootschaft
Die Charterbescheinigung ist eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes (>15 PS) auch ohne den vorgeschriebenen Sportbootführerschein-Binnen zulässt. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit. Der Charterschein ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten, kein Ersatz für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen und gilt nur solange das Boot gemietet ist.
Voraussetzungen für eine Charterbescheinigung sind:
Lassen Sie sich von unseren Hausbootexperten beraten!
Hätten Sie gerne ein individuelles Angebot von unseren Hausbootexperten? Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus mit den wichtigsten Angaben über Zeitraum, Personen, Fahrgebiet usw., dann schicken wir Ihnen so schnell wie möglich ein personalisiertes Angebot.
Wenn Sie lieber eine telefonische Beratung wünschen, stehen Ihnen von Montag bis Freitag (es gelten die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Bayern) unsere freundlichen Kundenberater*innen jeweils zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr für alle Fragen zur Hausbootanmietung zur Verfügung.